Da ich in meinem Kaufvertrag kein Liefertermin stehen habe, kann man kaufmännisch und rechtlich von einer sofortigen Lieferung ausgehen und ich könnte den Verkäufer sofort in Verzug setzen.
Zitat : § 271
Leistungszeit
(1) Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.
(2)Gegen höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen) sowie Betriebsstörungen beim Hersteller oder Verkäufer (z. B. Streik, Aussperrung) sind Sie machtlos, ebenso wie Ihr Händler. Deshalb verändern dadurch eingetretene Lieferverzögerungen die genannten Termine und Fristen um die Dauer der Störung. Länger als 4 Monate müssen Sie allerdings nicht warten. Sie können dann vom Vertrag zurücktreten.
Trotzdem werde ich aber auf meine Bestellung warten, den Händler aber trotzdem nächsten Monat, falls nun doch im Juli nichts gebaut wird, daraufhin ansprechen und mal nachfragen wie er sich das Weitere nun vorstellt.