Rückleuchten mit dynamischen Blinker

  • (2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Absatz 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. (...)
    Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 500 mm über der Fahrbahn liegen. (...) Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1 000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1 500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein.

    Guido: Ich würde sagen das ist nicht StVZO-Konform. Ist aber ja auf den Bildern und im Video auch ein asiatisches Fahrzeug. ;)

    Mein Fuhrpark:
    Privat: Ford Focus MK4 Turnier Titanium X (MY 2021) mit 1.5 l EcoBoost (150 PS) und 2.0 l EcoBlue (150 PS), beide in Chroma-Blau Metallic

    Beruflich: Bombardier TRAXX, Bombardier Talent, Stadler FLIRT³ u.v.m.