FordPassAPP: Wer nutzt die Fernsteuerungsfunktionen ?

  • Klugscheißer Modus....aber eigentlich in Deutschland nicht erlaubt den Wagen laufen zu lassen, oder :)

    Man darf auch nicht schneller fahren wie dass was die Schilder zeigen :saint:

    ST-Line X, EZ 09/20, 1.5 EB 182 PS, 8-Gang Automatik, Easy Parking Paket Plus, Technologie Paket II, Winter Paket, Reserverad, AHK schwenkbar

  • Klugscheißer Modus....aber eigentlich in Deutschland nicht erlaubt den Wagen laufen zu lassen, oder :)

    irgendwie wird das Fahrzeug bzw. diese Funktion ja bei Ford zugelassen worden sein. Insofern glaube ich nicht, dass es hierbei ein Problem derart gäbe.

    Focus MK4 Titanium Turnier, 1.5EB Dragon (3-Zyl.) mit 150 PS und 8G-Wandler (Automatik), EZ 03/2020

  • Klugscheißer Modus....aber eigentlich in Deutschland nicht erlaubt den Wagen laufen zu lassen, oder :)

    Finde nicht, dass das was mit Klugscheißern zu tun hat. Eher was mit Rücksichtnahme. Klar, irgendwo mit viel Platz drumrum wines keinen stört ist es die eine Sache. In einem Wohngebiet sieht das anders aus. Ich kenne welche im Wohngebiet, die machen das Auto an und warten dann bis alles abgetaut ist. Finde ich abartig rücksichtslos und irgendwo auch dumm. Mal davon abgesehen, dass es verboten ist.

  • Da bist du aber sehr schlecht informiert.

    Also, ich glaube du verstehst nicht, was ich hiermit sagen möchte, daher versuche ich es dir folgendermaßen zu erklären:


    Die Fernstart-Funktion wurde natürlich nicht ausschließlich für den deutschen bzw. europäischen Markt entwickelt, sondern viel mehr für die gesamte Welt. Das ist durchaus üblich, da man so Kosten sparen kann und dann gewisse Funktionen/Features je nach lokalen Regularien verwenden kann oder nicht. In Deutschland ist in Ford Modellen die Funktion verbaut worden und wird immer noch verbaut (ok, freigeschaltet). Selbst wenn es im Rahmen des Gesetzes nicht zulässig gewesen wäre, die Funktion als solche zu verbauen/freischalten, dann wäre es im Rahmen eines zwingenden Software-Updates nachträglich deaktiviert worden, da das Fahrzeug nicht mehr die hiesigen Gesetze erfüllen würde. (So war das bspw. mit dem integrierten Blitzerwarner bei Hyundai, bis zu einer gewissen Version/Baureihe ging das auch Deutschland zu aktivieren, danach nicht mehr und im Rahmen von Software Updates durch den FHH wurde das verhindert, dass es sich in Deutschland trotzdem aktivieren lässt. Sobald die Grenze überfahren wurde und die lokalen Bestimmungen es zulassen, lässt sich die Funktion wieder aktivieren).

    Das ist jetzt natürlich nur ein Beispiel für Hyundai. Eine kurze Recherche bzgl. des Fernstarts von Ford ergibt jedoch, dass bereits vor rund 4 Jahren in Österreich die Fernstart-Funktion nachträglich deaktiviert wurde, da es wohl mit den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich nicht konform ist (vgl. https://www.motor-talk.de/foru…ford-t6930378.html?page=1). Insofern glaube ich, dass es hier wohl in eine Grauzone fällt, bzw. nicht gänzlich verboten zu sein scheint, da es ansonsten ein leichtes für Ford wäre, die Funktion Standort basiert zu aktivieren/deaktivieren, denn die Fahrzeuge, die den Fernstart haben, wissen auch relativ genau, wo sie zuletzt abgestellt wurden. UPDATE: sorry, habe das Thema bei MT erst jetzt gelesen, das war wohl falsch vom FFH kommuniziert worden.


    Daher bleibe ich mit meiner Meinung diesbezüglich, dass es hierbei kein Problem derart gibt, da es ansonsten bereits deaktiviert worden wäre.


    Dass es grundsätzlich verboten ist, den Motor warmlaufen zu lassen, ist mir schon klar.

    Focus MK4 Titanium Turnier, 1.5EB Dragon (3-Zyl.) mit 150 PS und 8G-Wandler (Automatik), EZ 03/2020

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  • Du schmeißt zwei Sachverhalte in einen Topf:


    1. Motor im Stand laufen lassen, verboten nach §30 STVO

    2. Motor fernstarten, hierüber gibt es m.W.n. keine gesetzliche Regelung.


    Aus der Möglichkeit 2. zu tun, sollte man nicht folgern, dass 1. erlaubt wäre. Viele Hersteller (bspw. BMW) deaktivieren in Deutschland die Fernstartfunktion, da sich der Nutzen - außer zum illegalen Warmlaufenlassen - schon in Grenzen hält. Ford lässt es halt aktiv, so dass du "beim Einsteigen halt per Handy dein Fahrzeug starten kannst, wenn der Knopf im Auto kaputt ist." 8o


    Die Verantwortung für rechtskonformes Verhalten liegt aber immer beim Nutzer - ist ja bei Gaspedal vs. Geschwindigkeitslimit nichts anderes.

    Oder meinst du, dass man sich nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten müsse, weil Ford sonst bestimmt den Wagen gedrosselt hätte?


    Beim Blitzerwarner handelt es sich um einen gänzlich anderen Sachverhalt, denn diese waren erst toleriert und wurden dann verboten, es ging jedoch immer um den selben Tatbestand - anders als beim Warmlaufen vs. Fernstart.

  • Naja, das sehe ich anders, wenn ich ehrlich bin. Wenn es einen Ersatz für den Knopf darstellen würde, dann würde man nicht nochmal die "Motor Start/Stopp"-Taste drücken müssen, um los fahren zu können. Aber gut, vielleicht ist es nicht erforderlich, wenn ich im Auto mit dem Schlüssel sitzen würde. Wobei dann die Frage aufkommt, warum das Teil "Fern"start heißt.


    Der Vergleich mit Geschwindigkeitsbegrenzungen hinkt, da diese örtlich variabel sind und daher bisher nicht pauschal gedeckelt werden können. Zumal sich kein Hersteller den Schuh anziehen würde, da die Entscheidung immer noch beim Fahrer liegt (und das Fahrzeug ja auch auf einer Privaten-Strecke benutzt werden könnte).


    Und zum Blitzerwarner ist es eben kein anderer Sachverhalt. Die Teile waren vorher verboten bzw. haben sich in einer Grauzone bewegt, dann wurden sie verboten. Hier ist meiner Meinung nach der gleiche Grundsatz: würde klar sein, dass die Fernstart-Funktion nicht zulässig ist, dann würde die Funktion ruckzuck verschwinden.

    Focus MK4 Titanium Turnier, 1.5EB Dragon (3-Zyl.) mit 150 PS und 8G-Wandler (Automatik), EZ 03/2020