Bei einem unverbindlichen Liefertermin muss man dem Händler eine 6 Wochen Karenzzeit über den Liefertermin hinaus zugestehen, danach kann man ihn mit 14 tägige Frist in Verzug setzen. Liefert er dann immer noch nicht, kann man kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Und ja, ohne Liefertermin gilt es die Ware sofort auszuliefern, kann der Händler dies nicht, ist es sein Problem, nicht das den Kunden.