@thosdmg
Meine Frage: Wo hast du deinen gekauft und wie wurde der Zustand in den einzelnen Kategorien bewertet. Ich meine Fahrzeuge bisher immer bei Händlern gekauft und teil des Kaufvertrags war eine Tabelle, wo die einzelnen Kategorien (mechanischer Zustand, Karosserie, Lack und Innenraum) in 4 Zustandsklassen eingeteilt werden. Bei 1 und 2 wäre kein Reparatur- oder Wartungsaufwand, wenn das ausgewählt wurde und du jetzt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung liegst... würde ich mal auf Gewährleistung (oder falls vorhanden Gebrauchtwagengarantie) gehen.
Zitat von der ÖAMTC-Seite:
Bei allen Mängeln, die innerhalb von zwölf Monaten nach Übergabe der Ware auftreten, gilt die Vermutung, dass sie von Anfang an vorhanden waren. Der Käufer muss also nicht mehr mit dem Händler über diese Tatsache streiten. Stattdessen trägt der Verkäufer, der das Gegenteil behauptet, die Beweislast.